Bislang erlaubt die Rechtssprechung laut Betäubungsmittelgesetz (BTMG) Ärzten die Verschreibung von Cannabis-Fertigarzneien ohne größere Probleme. Mittlerweile wird dabei gelegentlich sogar auf den Geldbeutel der Patienten Rücksicht genommen.
Bei Medizinhanfblüten hingegen ist das BTMG noch lange nicht so gnädig. Hier muss der Patient erst einmal „austherapiert“ sein, bevor „der Arzt mit dem Patienten einen Ausnahmegenemigungs-Antrag an die Bundesopiumstelle stellen kann“. Und obwohl dieser Antrag häufig bewilligt wird, arbeiten nur sehr wenige Ärzte mit den Patienten zusammen. Diese beteiligten Ärzte wiederum helfen trotz der Deckung ihres Handelns durch geltendes Recht meist eher zähneknirschend und möglichst nur klammheimlich. Die Gründe dafür sind zahlreich und aus persönlich-eigennütziger Perspektive durchaus nachvollziehbar. Lesen Sie hier im vollen Artikel, warum die Ärzte nicht einfach Cannabis verschreiben, und was Patienten tun können, um den zähen Stillstand zu lösen.
Quelle: Hanf-Magazin.com, 13.04.2016, http://www.hanf-magazin.com/medizin/cannabismedizin-allgemein/wenn-hanfpatienten-mitwirkende-aerzte-suchen/