Erster Patient in Deutschland darf Cannabis anbauen

Anfang April hat das Bundeverwaltungsgericht in einem wegweisenden Urteil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, einem 52-jährigen MS-Patienten die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen. Genauer müsste es wohl heißen, „dem Mann bei seiner effektiven Eigenbehandlung keine Steine mehr in den Weg zu legen“. Denn der 52jährige Michael F. hat seit dem Jahr 2000 einen langen Hürdenlauf hinter sich gebracht, bei dem er sich behördlichen Schikanen widmen musste, statt sich auf die Linderung und Heilung seiner Krankheit konzentrieren zu können. Und leider ist auch das Urteil zwar eine wichtige genommene Hürde, doch noch lange nicht die letzte. So hat Michaels Anbaugenehmigung „Nebenbestimmungen“ und ist kein beliebig übertragbares Präzedenzurteil.

Die Patienten werden vorerst weiterhin jede Erleichterung durch dauerhaften Druck auf die Behörden erkämpfen müssen. Hier erfahren Sie mehr.

Quelle: Sensiseeds.com, 22.04.2016, https://sensiseeds.com/de/blog/erste-anbaugenehmigung-fur-medizinisches-cannabis-deutschland

Werbung