Neues Cannabis-Gesetz betrifft NICHT RSO

Jeder neue Durchbruch auf dem Weg in die Cannabisfreigabe wird euphorisch gefeiert – mitunter etwas zu euphorisch. Auch wir beobachten mit großer Freude, wie die rechtlichen Hürden für Patienten langsam abgebaut werden. Eins möchten wir aber an dieser Stelle ganz deutlich machen:

Der neue Gesetzesentwurf der Deutschen Bundesregierung berührt NICHT den Handel und den Besitz von hochpotentem Cannabis-Öl (RSO).

Dieses ist nach wie vor illegal und nur auf dem Schwarzmarkt erhältlich. Wir hoffen, dass wir zumindest die Entkriminalisierung von RSO noch miterleben dürfen und wünschen allen, die mit uns darauf warten, viel Gesundheit und einen langen Atem.

Detailliertere Informationen zum geltenden Recht laut Gesetzesentwurf finden Sie z.B. auf den Seiten von Cannabis-Oel.de unter http://www.cannabis-oel.de/deutschland-legalisiert-cannabis-als-medizin/.

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